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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 4528/01 EFG 2007 S. 549 Nr. 7

Gesetze: UStG § 2 Abs. 3 Nr. 3, UStG § 3 Abs. 12 Satz 2, UStG § 14 Abs. 5, UStG § 15, AO § 176

Kein Vorsteuerabzug bei Ankauf von gekeulten Masttieren; Einordnung von Beihilfen zur Stützung des Schweinemarktes bei Schweinepest

Leitsatz

  1. Bei Zahlungen aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen (so genannte echten Zuschüssen) fehlt es an einem unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Leistung und den Zahlungen, so dass die Leistungen nicht steuerpflichtig sind.

  2. Bloß technische Anknüpfungen von Fördermaßnahmen an Leistungen eines Unternehmers führen nicht dazu, die Förderung zum Entgelt „für die Leistungen” machen, wenn das Förderziel nicht die Subvention der Preise zu Gunsten der Abnehmer, sondern die Subvention des leistenden Unternehmers ist.

  3. Der Ankauf von Schweinen im allgemeinpolitischen Interesse einer Stützung des Schweinemarktes (bei Auftreten der Schweinepest) ist keine umsatzsteuerpflichtige Leistung und nicht steuerbar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 549 Nr. 7
KÖSDI 2007 S. 15545 Nr. 5
QAAAC-44836

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 05.09.2006 - 6 K 4528/01

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