Kein Vorsteuerabzug bei Ankauf von gekeulten Masttieren; Einordnung von Beihilfen zur Stützung des Schweinemarktes bei Schweinepest
Leitsatz
Bei Zahlungen aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen (so genannte echten Zuschüssen)
fehlt es an einem unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Leistung und den Zahlungen, so dass die Leistungen nicht steuerpflichtig
sind.
Bloß technische Anknüpfungen von Fördermaßnahmen an Leistungen eines Unternehmers führen nicht dazu, die Förderung zum Entgelt
„für die Leistungen” machen, wenn das Förderziel nicht die Subvention der Preise zu Gunsten der Abnehmer, sondern die Subvention
des leistenden Unternehmers ist.
Der Ankauf von Schweinen im allgemeinpolitischen Interesse einer Stützung des Schweinemarktes (bei Auftreten der Schweinepest)
ist keine umsatzsteuerpflichtige Leistung und nicht steuerbar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 549 Nr. 7 KÖSDI 2007 S. 15545 Nr. 5 QAAAC-44836
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 05.09.2006 - 6 K 4528/01
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