Auswirkung der Änderung eines Prozessvergleichs wegen eines
Pflichtteilergänzungsanspruchs bei einer Erbengemeinschaft auf die
Erbschaftsteuer der Erben
Leitsatz
Wird abweichend von einem Prozessvergleich nachträglich ein
Pflichtteilergänzungsanspruch erhöht und vom beschenkten Miterben
erfüllt, so ist ein Abzug als Nachlassverbindlichkeit nicht bei ihm
allein, sondern bei jedem Miterben entsprechend der Erbquote möglich.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1454 Nr. 18 KÖSDI 2007 S. 15781 Nr. 11 BAAAC-44828
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