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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 11 V 2554/06

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1EStG 4 Abs. 3 EStG 5 Abs. 1 EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5bEStG § 17

Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen bei fehlerhafter Teilwertberechnung

Leitsatz

  1. Bei der sachlichen Billigkeitsprüfung sind im Hinblick auf das Prinzip der Gewaltenteilung grundsätzlich solche Erwägungen unbeachtlich, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt.

  2. Allerdings können im Billigkeitswege Wertungswidersprüche beseitigt werden, die bei isolierter Betrachtungsweise als typischer Nebeneffekt einzelner steuerrechtlicher Normen hinnehmbar erscheinen, insgesamt aber, in ihrem Zusammenwirken in einem atypischen Einzelfall eine Rechtslage herbeiführen, die die Durchsetzung des Steueranspruchs als sachlich unbillig erscheinen lässt.

  3. Die gewinnwirksame Korrektur eines fehlerhaften Wertansatzes vom Beteiligten ohne Vornahme einer steuermindernden Teilwertabschreibung ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn die fehlerhafte Wertermittlung zunächst nicht steuerlich relevant geworden ist und erst später zu einen Steuerminderung führt.

Fundstelle(n):
IAAAC-44817

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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 15.01.2007 - 11 V 2554/06

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