Steuerrecht aktuell 1/2007
1. Aufl. 2007
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Teil H: Allgemeine Beratungshinweise
I. Gesetzgebung
1. Gesetzesänderungen
Vorbemerkung: Die Gesetzesänderungen schließen an die Ausgabe 3/2006 an. Sie berücksichtigen das JStG 2007 v. (BGBl I 2006, 2878), soweit die Änderungen erstmals ab 2007 anzuwenden sind. Es wurden nur die für die tägliche Arbeit wichtigen Gesetzesänderungen abgedruckt. Der Gesetzestext ist jeweils grau hinterlegt. Die Änderungen sind durch Fett-Druck hervorgehoben oder durch Streichungen kenntlich gemacht.
1.1 Verlustabzug (§ 10d EStG)
Verwaltungsanweisungen: Nachträgliche Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG; Ruhen des Verfahrens nach § 363 AO, NWB DokID: NWB BAAAB-88763.
Neue Rechtslage: § 10d Abs. 4 EStG lautet:
(4) Der am Schluss eines VZ verbleibende Verlustvortrag ist gesondert festzustellen. Verbleibender Verlustvortrag sind die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte, vermindert um die nach Abs. 1 abgezogenen und die nach Abs. 2 abziehbaren Beträge und vermehrt um den auf den Schluss des vorangegangenen VZ festgestellten verbleibenden Verlustvortrag. Zuständig für die Feststellung ist das für die Besteuerung zuständige FA. Feststellungsbescheide sind zu erlassen, aufzuheben ode...