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Einkommensteuer | Aufwendungen einer GmbH für eine Segeljacht und Oldtimer-Flugzeuge
Die Abzugsverbote für die in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG genannten Aufwendungen (hier: für Segeljacht und Oldtimer-Flugzeuge) greifen nach dem NWB CAAAC-44430 auch dann, wenn die dort genannten Wirtschaftsgüter nicht der Unterhaltung von Geschäftsfreunden dienen.