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Berücksichtigung des Arbeitnehmeranteils an der Winterbeschäftigungs-Umlage in der Bauwirtschaft
Sowohl das Zuschuss-Wintergeld als auch das Mehraufwands-Wintergeld sind nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei (R 4 Abs. 3 LStR) und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Der Arbeitnehmeranteil zur Winterbeschäftigungs-Umlage gehört zu den abzugsfähigen Werbungskosten. Ein Abzugsverbot nach § 3c Abs. 1 EStG besteht nicht, da zwischen der Umlagezahlung und den späteren steuerfreien Leistungen (Zuschuss-Wintergeld, Mehraufwands-Wintergeld) kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Der Arbeitnehmeranteil der Umlage dient primär dem Erhalt des gegenwärtigen Arbeitsplatzes und der ununterbrochenen Beschäftigung. Der Arbeitnehmer hat seinen Anteil an der Umlage unabhängig davon zu zahlen, ob er später tatsächlich steuerfreie Leistungen erhält.