Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verwirkung der Änderung von Folgebescheiden
Die weitere Änderung eines Folgebescheids gem. §§ 175 Abs. 1 Nr. 1, 182 Abs. 1 Satz 1 AO wird verwirkt, wenn der maßgebliche Grundlagenbescheid der Behörde bekannt gewesen ist, von ihr jedoch im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung über die Besteuerungsgrundlagen in einem gerichtlichen Verfahren nicht berücksichtigt worden ist und sodann auf der Grundlage der tatsächlichen Verständigung ein geänderter und bestandskräftiger Folgebescheid ergangen ist, in dem die weiteren Änderungen des Grundlagenbescheids keine Berücksichtigung gefunden haben. In diesem Fall kann der Steuerpflichtige darauf vertrauen und sich darauf einrichten, dass der auf der Grundlage der tatsächlichen Verständigung geänderte Folgebescheid nicht nochmals geändert wird.