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BBK Nr. 10 vom Seite 561 Fach 30 Seite 1910

Abgrenzung eines Eigenkapitalkontos von einem Darlehenskonto des Gesellschafters

Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug von Zinsen

Bernd Rätke

I. Sachverhalt

K ist als alleiniger Kommanditist an der K-GmbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage von 50.000 € beteiligt. Nach dem Gesellschaftsvertrag werden drei Kapitalkonten für K geführt: Das unveränderliche Kapitalkonto I, auf dem die Hafteinlage des K verbucht ist, das variable Kapitalkonto II, auf dem anteilige Verluste sowie anteilige Gewinne bis zum Verlustausgleich gebucht werden, sowie das variable und unverzinsliche Kapitalkonto III, auf dem anteilige Gewinne sowie Einlagen und Entnahmen zu verbuchen sind. Guthaben auf dem Kapitalkonto III sollen wie „Darlehensforderungen” behandelt werden. Bei einer Auseinandersetzung der Gesellschaft soll das Kapitalkonto III nicht mit in die Ermittlung des Abfindungsguthabens eingehen, sondern nur mit einem etwaigen Abfindungsguthaben verrechnet werden.

Zum ist das Kapitalkonto III auf der Habenseite der KG-Bilanz mit einem Saldo von 500.000 € zu Gunsten des K ausgewiesen. Weil K finanzielle Mittel benötigt, nimmt die KG im Jahr 2006 einen Kredit auf und löst mit diesem Kredit das Kapitalkonto III des K vollständig ab. Die Zinsen für den Kredit macht die KG als Betriebsausgaben geltend. Da...

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