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BBKM Nr. 5 vom Seite 126

Abtretung von Steuererstattungsansprüchen

Best C. M./Ende C., Fallstrick, § 46 Abs. 4 AO – Abtretung von Steuererstattungsansprüchen an Steuerberater, DStR 13/2007 S. 595-596

Die Abtretung von Steuererstattungsansprüchen ist für den Steuerberater oftmals die einzige Möglichkeit, seinen Gebührenanspruch gegenüber dem Mandanten zu sichern. Da die Rechtsprechung § 46 Abs. 4 Satz 1 AO auch auf Steuerberater anwendet, ist die geschäftsmäßige Abtretung nicht zulässig. Best und Ende zeigen die Grundsätze auf, die der BFH zu § 46 Abs. 4 AO aufgestellt hat. Allgemeine Beurteilungsmaßstäbe, wann eine Abtretung geschäftsmäßig ist, lassen sich kaum entwickeln, da stets die „Umstände des Einzelfalls” maßgeblich sind.

Praxishinweis

Der BFH stuft die Abtretung von sechs Erstattungsansprüchen innerhalb eines Jahres als geschäftsmäßig ein; anders hat der BFH bei nur vier Abtretungen innerhalb eines Jahres entschieden. Die Autoren empfehlen daher, Abtretungsanzeigen auf wenige Einzelfälle zu beschränken. Die Mandanten sollten vielmehr veranlasst werden, den Finanzämtern Zahlungsanweisungen zu erteilen, wonach Erstattungen an den Berater zu leisten sind.

Nachteil eine...