FinMin Saarland - B/2-3 - 55/2007 - S 2183 b

Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1 EStG im Jahr der Betriebseröffnung ohne vorherige Bildung einer Ansparrücklage

Mit , BStBl 2006 II S. 868, hat der BFH entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung entschieden, dass ein Steuerpflichtiger Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG für im Jahr der Betriebseröffnung angeschaffte oder hergestellte begünstigte Wirtschaftsgüter auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn er kein Existenzgründer i.S.d. § 7g Abs. 7 EStG ist und wenn er keine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 ff. EStG bilden konnte.

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben entschieden, das v.g. BFH-Urteil in allen vergleichbaren offenen Fällen anzuwenden. Eine zeitliche Anwendungsbeschränkung auf Feststellungs- bzw. Veranlagungszeiträume vor Inkrafttreten des § 7g Abs. 2 Nr. 3 S. 2 EStG i.d.F. des Kleinunternehmerförderungsgesetzes vom , abgedruckt im BGBl 2003 I S. 1550, besteht nicht.

Mit Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

FinMin Saarland v. - B/2-3 - 55/2007 - S 2183 b

Fundstelle(n):
WAAAC-44377