Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen oder persönlichen Billigkeitsgründen
Leitsatz
Gemäß § 227 Abgabenordnung können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage
des Falles unbillig wäre. Zu diesen Ansprüchen gehören auch Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen wie Säumniszuschläge.
Der Hinweis auf angeblich bestehende Schadensersatzansprüche ist nicht geeignet von der Erhebung von Säumniszuschlägen abzusehen.
Selbst wenn derartige Ansprüche bestünden und mit ihnen aufgerechnet werden könnte, würde dadurch nicht die Festsetzung der
Säumniszuschläge berührt sein, sondern nur deren Tilgung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GAAAC-44297
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.04.2005 - II 508/03
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