1.) Eine freigiebige Zuwendung kann auch dann vorliegen, wenn jemand einem anderen die Beteiligung an einer GmbH gegen Einlage
im Rahmen einer Kapitalerhöhung einräumt, die hinter dem Wert des erworbenen Anteils zurückbleibt.
2.) Ist in einem Darlehensvertrag das Recht eingeräumt worden, die Umwandlung des Darlehens in Gesellschaftskapital zu verlangen,
ist in der Regel davon auszugehen, dass nicht eine Umwandlung zum Nennwert, sondern lediglich eine wertgleiche Umwandlung
des Darlehens in Gesellschaftskapital vereinbart ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 860 Nr. 11 ZAAAC-44282
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FG Münster, Urteil v. 01.12.2006 - 3 K 2910/04 Erb
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