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FG Münster Urteil v. - 11 K 4891/03 AO EFG 2007 S. 980 Nr. 13

Gesetze: AO § 200 Abs 1 S 1, 2, AO § 194 Abs 3

Abgabenordnung

Vorlage interner PC-Tabellen anläßlich von Betriebsprüfungen bei Banken

Leitsatz

Bezieht sich ein Vorlageersuchen i.S.v. § 200 Abs. 1 S. 2 AO auf Unterlagen, hier interne PC-Tabellen, die neben steuererheblichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen auch Umstände Dritter i.S.v. § 194 Abs. 3 AO enthalten und drängt sich die Relevanz der Vorlage für die Verhältnisse der Steuerpflichtigen nicht auf, so hat die Finanzbehörde ihr Vorlagebegehren zu begründen. Bei der gerichtlichen Überprüfung des Vorlageersuchens sind nur solche Ermessenserwägungen zu berücksichtigen, die bis zum Abschluß des Einspruchsverfahrens vortragen wurden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2007 S. 232 Nr. 9
EFG 2007 S. 980 Nr. 13
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2008 S. 3680
HAAAC-44262

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FG Münster, Urteil v. 16.03.2007 - 11 K 4891/03 AO

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