Vorlage interner PC-Tabellen anläßlich von Betriebsprüfungen bei Banken
Leitsatz
Bezieht sich ein Vorlageersuchen i.S.v. § 200 Abs. 1 S. 2 AO auf Unterlagen, hier interne PC-Tabellen, die neben steuererheblichen
Verhältnissen des Steuerpflichtigen auch Umstände Dritter i.S.v. § 194 Abs. 3 AO enthalten und drängt sich die Relevanz der
Vorlage für die Verhältnisse der Steuerpflichtigen nicht auf, so hat die Finanzbehörde ihr Vorlagebegehren zu begründen. Bei
der gerichtlichen Überprüfung des Vorlageersuchens sind nur solche Ermessenserwägungen zu berücksichtigen, die bis zum Abschluß
des Einspruchsverfahrens vortragen wurden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2007 S. 232 Nr. 9 EFG 2007 S. 980 Nr. 13 NWB-Eilnachricht Nr. 39/2008 S. 3680 HAAAC-44262
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FG Münster, Urteil v. 16.03.2007 - 11 K 4891/03 AO
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