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FG Münster Urteil v. - 11 K 4627/03 AO EFG 2007 S. 970 Nr. 13

Gesetze: AO § 194 Abs 3, EStG § 23 Abs 1 Nr 2, AO § 30a Abs 3

Abgabenordnung

Kontrollmitteilungen anläßlich von Betriebsprüfungen bei Banken

Leitsatz

1.) Wird anläßlich einer Betriebsprüfung bei einem Kreditinstitut ein als "Wertpapier-Fehlschäfte" bezeichnetes Aufwandskonto überprüft und dabei Verhältnisse festgestellt, die für die Besteuerung von Bankkunden relevant sind, können gemäß § 194 Abs. 3 AO Kontrollmitteilungen gefertigt und weitergeleitet werden.

2.) Die Vorschrift des § 30 Abs. 3 AO steht der Anfertigung von Kontrollmitteilungen zu bankinternen Aufwandskonten nicht entgegen.

3.) Die Anfertigung und Weiterleitung von Kontrollmitteilungen unter anderem zum Zwecke der Prüfung, ob Spekulationsgewinne i.S.v. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG vorliegen, ist ungeachtet einer möglichen Verfassungswidrigkeit der Norm für das Jahr 2001 zulässig.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2007 S. 233 Nr. 9
DB 2007 S. 1500 Nr. 27
EFG 2007 S. 970 Nr. 13
XAAAC-44261

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FG Münster, Urteil v. 16.03.2007 - 11 K 4627/03 AO

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