Kontrollmitteilungen
anläßlich von Betriebsprüfungen bei Banken
Leitsatz
1.) Wird anläßlich einer
Betriebsprüfung bei einem Kreditinstitut ein als
"Wertpapier-Fehlschäfte" bezeichnetes Aufwandskonto überprüft
und dabei Verhältnisse festgestellt, die für die Besteuerung von
Bankkunden relevant sind, können gemäß
§ 194 Abs. 3 AO
Kontrollmitteilungen gefertigt und weitergeleitet werden.
2.) Die Vorschrift des
§ 30 Abs. 3 AO
steht der Anfertigung von Kontrollmitteilungen zu bankinternen Aufwandskonten
nicht entgegen.
3.) Die Anfertigung und Weiterleitung
von Kontrollmitteilungen unter anderem zum Zwecke der Prüfung, ob
Spekulationsgewinne i.S.v.
§ 23 Abs. 1 Nr. 2
EStG vorliegen, ist ungeachtet einer möglichen
Verfassungswidrigkeit der Norm für das Jahr 2001 zulässig.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2007 S. 233 Nr. 9 DB 2007 S. 1500 Nr. 27 EFG 2007 S. 970 Nr. 13 XAAAC-44261
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Online-Dokument
FG Münster, Urteil v. 16.03.2007 - 11 K 4627/03 AO
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