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Heinz Richter, Franz Breuer, Ilona Knebel

Reise- und Bewirtungskosten

Doppelte HaushaltsführungEntfernungspauschaleUmzugskostenKfz-Überlassung

9. Aufl.

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55399-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-43099-2

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Reise- und Bewirtungskosten (9. Auflage)

A. Reisekosten bei der Einkommen- und Lohnsteuer

I. Einführung

1. Grundsätzliches

1 Aufwendungen, die so gut wie ausschließlich durch eine betrieblich oder beruflich bedingte Auswärtstätigkeit, z. B. eine Geschäfts- oder Dienstreise, veranlasst sind, stellen begrifflich Reisekosten dar. Sie sind bei Selbständigen als Betriebsausgaben und bei Arbeitnehmern als Werbungskosten abziehbar, soweit der Arbeitgeber die Reisekosten nicht steuerfrei ersetzt. Vergütungen, die Arbeitnehmer von privaten Arbeitgebern zur Erstattung von Reisekosten erhalten, sind grundsätzlich in gleicher Höhe steuerfrei, wie sie der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte.

2 Aufwendungen im Zusammenhang mit einer beruflichen Auswärtstätigkeit, die nicht so gut wie ausschließlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind, gehören i. d. R. nicht zu den abziehbaren Reisekosten.

Zur Behandlung von Aufwendungen für Reisen, die sowohl betrieblich/beruflich als auch privat mitveranlasst sind, vgl. Rdn. 15 ff.

3 Auswärtstätigkeiten, bei denen Reisekosten entstehen können, sind bei Selbständigen Geschäftsreisen, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit, bei Arbeitnehmern Dienstreisen, Fahrtätigkeit und Einsatzwech...