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Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
BFH äußert sich zu den Voraussetzungen
In seiner Entscheidung v. - VI R 31/05 hat sich der BFH mit dem Thema der doppelten Haushaltsführung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften beschäftigt. Dabei hat er entschieden, dass die Gründung eines doppelten Haushalts bei dem vorgenannten Personenkreis beruflich veranlasst ist, wenn die Partner vor der Geburt eines gemeinsamen Kinds an verschiedenen Orten berufstätig sind, dort wohnen und im zeitlichen Zusammenhang mit der Geburt des Kinds eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung machen.
Grundsatz: Berufliche Veranlassung
Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG liegt eine doppelte Haushaltsführung dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Orts, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und am Beschäftigungsort wohnt. Es muss mithin aus S. 2beruflichem Anlass zu einer Aufsplitterung einer bisher einheitlichen Haushaltsführung auf zwei getrennte Haushalte kommen.
Verfassungskonforme Auslegung
Soweit von der Rechtsprechung ausnahmsweise die Eheschließung einem beruflichen Anlass gleichgestellt worden ist, ist dies an bestimmte Bedingungen geknüpft worden. Erforderlich ist, dass beide Ehegatten im Zeitpunkt der Eheschließung an verschiedenen Orten berufstä...