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BMF 17.04.2007 IV C 8 -S 2301/07/0002, NWB direkt 19/2007 S. 6

Abzug von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen

Vor dem Hintergrund des , Conijn stellt das BMF fest, dass § 50 Abs. 1 Satz 4 EStG nicht anzuwenden ist, soweit er für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2005 bei beschränkt Steuerpflichtigen den Sonderausgabenabzug von Steuerberatungskosten ausschließt. Der Abzug von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben setzt voraus, dass der beschränkt Steuerpflichtige Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, und im Hoheitsgebiet eines dieser Staaten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ab Veranlagungszeitraum 2006 ist dagegen aufgrund des Wegfalls von § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten bei unbeschränkt wie beschränkt Steuerpfl...

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