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Krankenversicherung | Rechte von privat Versicherten bei Tarifwechsel
Der Versicherungsnehmer kann bei bestehendem Versicherungsverhältnis vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt (§ 178f Abs. 1 VVG). Damit soll insbesondere älteren Versicherungsnehmern ermöglicht werden, aus einem wegen der Altersstruktur mit hohen Prämien belastenden Tarif in einen attraktiveren Tarif zu wechseln, ohne bereits erworbene Rechte zu verlieren, zu denen auch der Ablauf von Wartezeiten gehört. Das ) hat für den Fall des Tarifwechsels innerhalb eines Leistungsbereichs der privaten Krankenversicherung diese Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt. Im Streitfall musste ein Versicherungsunterneh...