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BGH 20.12.2006 XII ZR 137/04, NWB 19/2007 S. 149

Unterhaltsrecht | Ersatzhaftung der Großeltern für Kindesunterhalt

Auch gegenüber dem Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder steht den Großeltern der erhöhte Selbstbehalt (augenblicklich 1 400 € zuzüglich 1 050 € für den mit dem unterhaltspflichtigen zusammen lebenden Ehegatten) zu. Bleibt ein Großelternteil nach dem Tod des Ehegatten in der bisherigen Wohnung, ist der Selbstbehalt um die Wohnungsmehrkosten zu erhöhen (, NJW-RR 2007 S. 433).

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