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Umsatzsteuer | Übernahme der Renovierungsverpflichtung einer Immobilie
Nach dem , Velvet & Steel, ist Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 der 6. EG-RL dahin auszulegen, dass der Begriff der „Übernahme von Verbindlichkeiten” andere als Geldverbindlichkeiten, wie die Verpflichtung, eine Immobilie zu renovieren, vom Anwendungsbereich dieser Bestimmung ausschließt. – Anmerkung: Das vorlegende Gericht stellte sich die Frage, ob die Übernahme der Verpflichtung, Immobilien zu renovieren, einen nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerfreien Umsatz darstellt. Nach Ansicht des Finanzgerichts spricht der Wortlaut der Bestimmung gegen eine Beschränkung der Befreiung auf Geldverbindlichkeiten. Das Gericht hatte aber Zweifel, ob diese Auslegung mit Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 der 6. EG-RL in Einklang steht, weil der englische Text dieser Bestimmung, anders als die deutsche und die französische Sprachfassung, nicht all...