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Einkommensteuer | Abzug von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen
Das BMF nimmt mit Schreiben v. - IV C 8 - S 2301/07/0002 NWB MAAAC-43741 zum , Conijn NWB UAAAB-89720, Stellung: § 50 Abs. 1 Satz 4 EStG ist danach nicht anzuwenden, soweit er für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2005 bei beschränkt Steuerpflichtigen den Sonderausgabenabzug von Steuer¬beratungskosten ausschließt. Der Abzug von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben setzt voraus, dass der beschränkt Steuerpflichtige Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Staats ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, und im Hoheitsgebiet eines dieser Staaten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ab Veranlagungszeitraum 2006 ist dagegen aufgrund des Wegfalls von § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG der Sonderausgabenabzug für ...