Oberfinanzdirektion Münster - G 1532 - 44 - St 12 - 33

Gewerbesteuervordrucke für den Erhebungszeitraum 2006

1. Erklärungsvordrucke


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Kurzbezeichnung
Vordruck-
Nr.
Beschreibung
Vordruck steht …
GewSt 1 A
733/001
Gewerbesteuererklärung mit
Anleitung zur GewSt-Erklärung/
Zerl.-Erklärung
bereits zur Verfügung
GewSt 1 D
733/023
Erklärung für die Zerlegung
bereits zur Verfügung

2. Vordrucke für das personelle Festsetzungsverfahren


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Kurzbezeichnung
Vordruck-
Nr.
Beschreibung
Vordruck steht im
Vordruckschrank
NRW …
GewSt 2 A
733/002
Berechnungsbogen für
Gewerbesteuermessbeträge
mit einem der nächsten
Updates zur Verfügung
GewSt 3 A
733/007
Gewerbesteuermessbescheid
mit einem der nächsten
Updates zur Verfügung
GewSt 2 D/3 D
733/024
Berechnungsbogen für die
Zerlegung und
Zerlegungsbescheid
mit einem der nächsten
Updates zur Verfügung
GewSt 3 E
733/029
Bekanntgabe der Zerlegung an
Gemeinde
mit einem der nächsten
Updates zur Verfügung
GewSt 2 Org/3 Org
733/003
Einlagebogen für die Ermittlung
des Gewerbeertrags bei
Organgesellschaften
mit einem der nächsten
Updates zur Verfügung
GewSt 2 V/3 V
733/006
Berechnungsbogen/
Gewerbesteuermessbescheid für
Zwecke der Gewerbesteuer-
Vorauszahlungen
mit einem der nächsten
Updates zur Verfügung
GewSt 6 A/6 B
733/009
Berechnungsbogen für den
vortragsfähigen Gewerbeverlust/
Verlustfeststellungsbescheid
mit einem der nächsten
Updates zur Verfügung
Anlage SP (GewSt)
733/005
besonderer Spendenabzug
mit einem der nächsten
Updates zur Verfügung

3. Anmerkungen zu den vorgenannten Vordrucken

3.1 Gewerbesteuererklärungsvordruck (GewSt 1 A), Erklärung für die Zerlegung (GewSt 1 D) und Anlage SP (GewSt) – besonderer Spendenabzug

Die Vordrucke GewSt 1 A Gewerbesteuererklärung, GewSt 1 D Erklärung für die Zerlegung und Anlage SP (GewSt) – besonderer Spendenabzug – sind bereits aufgrund eines geschätzten Grundbedarfs ausgeliefert worden. Ein etwaiger Mehrbedarf kann über die zentralen Vordrucklager angefordert werden.

3.2 Änderungen gegenüber den Vorjahresvordrucken

Neben den jahresbedingten Änderungen in den Vordrucken war in der Anlage SP (GewSt) der Verteilungszeitraum für Großspenden auf sechs Jahre zu verkürzen. Außerdem weist die OFD auf folgende Änderungen hin:

GewSt 1 A:
Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 7 GewStG

Mit gleich lautenden Ländererlassen vom (BStBl 2006 I S. 611) wurden die Ländererlasse vom (BStBl 2000 I S. 486) zu den Auswirkungen des , C-294/97 (BStBl 1999 II S. 851) aufgehoben und die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 GewStG in den einschlägigen Fällen abschließend geregelt. Die Eintragungsmöglichkeiten sind entsprechend angepasst worden (vgl. die insoweit ergänzte Anmerkung 10 der Anleitung zur Gewerbesteuererklärung).

Gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG

Mit dem JStG 2007 sind § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG mit Wirkung ab dem Erhebungszeitraum 2006 geändert worden, um die bisherige Verwaltungsauffassung in Abschn. 61 Abs. 1 Satz 12 und Abschn. 65 Abs. 1 Satz 4 GewStR gesetzlich festzuschreiben. Grund war das von der bisherigen Verwaltungsauffassung abweichende , Az. I R 104/04, BStBl 2006 II S. 844, mit dem dieser entschieden hatte, dass der den Umfang der Kürzung bestimmende Begriff „Gewinne aus Anteilen” brutto, d.h. vor Abzug der durch die Gewinnanteile verursachten Betriebsausgaben zu verstehen ist. Das , a.a.O., ist demnach nur für Erhebungszeiträume bis einschließlich 2005 anzuwenden (gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom , BStBl 2006 I S. 715).

Weiterhin wurde gesetzlich klargestellt, dass nicht abziehbare Betriebsausgaben im Sinne von § 8b Abs. 5 KStG keine Gewinne aus Anteilen sind und deshalb nicht der Kürzung unterliegen. Diese Regelung gilt auch für Erhebungszeiträume vor 2006 (§ 36 Abs. 8 GewStG).

Die Änderungen in § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG durch das JStG 2007 sind in die Anmerkungen 15 und 17 der Anleitung zur Gewerbesteuererklärung eingearbeitet worden.

Verlustabzug bei Personengesellschaften

Die Eintragungsmöglichkeiten zum Verlustabzug bei Personengesellschaften nach § 10a GewStG wurden an die Neufassung des Umwandlungssteuergesetzes in der Fassung des SEStEG vom (BGBl 2006 I S. 2782) angepasst.

3.3 Vordruckverwahrung

Hinsichtlich der Lagerung der noch für das personelle Verfahren in Papierform aufgelegten Vordrucke verweist die OFD auf Tz. 3.4 der , ; .

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Fundstelle(n):
XAAAC-43798