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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 4239/03 EFG 2007 S. 122 Nr. 2

Gesetze: EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 16 Abs. 3 Satz 1

Anzeichen für eine Betriebsaufgabe; langjährige branchenfremde Verpachtung

Leitsatz

  1. Von einer Betriebsaufgabe ohne ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt ist auszugehen, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen so weitgehend umgestaltet werden, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufgenommen werden kann.

  2. Werden die Räume eines Einzelhandelsgeschäfts in Praxisräume umgebaut und langfristig an branchenfremde Unternehmer fremdvermietet und ist nicht ersichtlich, dass der Steuerpflichtige den Betrieb selbst oder durch einen Rechtsnachfolger jemals wieder aufnehmen wird, liegt eine Betriebsaufgabe vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 466 Nr. 8
EFG 2007 S. 122 Nr. 2
EStB 2007 S. 146 Nr. 4
EAAAC-43748

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 16.05.2006 - 8 K 4239/03

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