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FG München Urteil v. - 10 K 4061/06 EFG 2007 S. 943 Nr. 12

Gesetze: EStG § 66 Abs. 1

Bestimmung des „vierten” Kindes als Voraussetzung für erhöhtes Kindergeld (Zählkindervorteil)

Leitsatz

Für die Festlegung der Reihenfolge, welches von mehreren Kindern das „vierte”, nach § 66 Abs. 1 EStG zum Bezug eines erhöhten Kindergeldes berechtigende Kind ist, muss ausnahmslos auf das Lebensalter der Kinder abgestellt werden. Im Falle einer Adoption kommt es daher ebenso wie bei Stief- und Pflegekindern nicht darauf an, wann ein Kindergeldberechtigter das jeweilige Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, ab wann ein familiäres Band zu bejahen ist bzw. wann genau die Adoption erfolgt ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 943 Nr. 12
WAAAC-43729

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FG München, Urteil v. 05.03.2007 - 10 K 4061/06

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