Schadensersatz für die Zerstörung des Motors eines gemieteten Kraftfahrzeugs durch „Verschalten” als außergewöhnliche Belastung
Leitsatz
1. Ein Bedienungsfehler („Verschalten”), der dazu führt, dass der Motor eines gemieteten LKW kurzzeitig mit überhöhter Drehzahl
läuft und dadurch vollständig zerstört wird, ist als allenfalls leichte Fahrlässigkeit anzusehen.
2. Leistet der Verursacher des Motorschadens Schadensersatz an den Vermieter, da durch Bedienungsfehler verursachte Schäden
nicht durch die für das Fahrzeug bestehende Vollkaskoversicherung gedeckt sind, stellt dies eine außergewöhnliche Belastung
im Sinne von § 33 Abs. 1 EStG dar.
Fundstelle(n): INF 2007 S. 408 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 1519 SAAAC-43726
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FG des Saarlandes, Urteil v. 14.02.2007 - 1 K 1350/03
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