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Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
Berechnung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG
§ 35 EStG gewährt für Einkünfte aus Gewerbebetrieb eine Steuerermäßigung, um der zusätzlichen Belastung dieser Einkünfte mit der Gewerbesteuer entgegenzuwirken. Durch die Regelung werden Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften (Mitunternehmer) begünstigt, da ihnen eine pauschale Steuerermäßigung i. H. des 1,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags gewährt wird. Wie die Berechnung zu erfolgen hat, erläutert das Anwendungsschreiben, das erstmals für Veranlagungszeiträume nach dem gilt.
Gewerbesteuermessbetrag
Für die Steuerermäßigung muss nach § 35 Abs. 1 Satz 1 EStG zunächst die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme der §§ 34f, 34g EStG, die erst nach dem Abzug der Steuerermäßigung zur Anwendung kommen, ermittelt werden. Die Höhe der Ermäßigung um das 1,8-fache ist abhängig von der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags.
Gewerbliche Einkünfte
Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass es sich bei den Einkünften um Einkünfte gewerblicher Art handelt. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. des § 15 EStG ist dies der Fall, wenn sie grundsätzlich gewerbesteuerpflich...