Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vergnügungsteuer | Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in Spielhallen in Berlin
Die mit Wirkung ab 1. 7. 2000 in Berlin erfolgte Erhöhung der Vergnügungsteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen auf 600 DM ist nach dem NWB YAAAC-43361 verfassungsgemäß, sofern der Stückzahlmaßstab weiterhin beibehalten werden durfte. Das ist der Fall, wenn die Einspielergebnisse der einzelnen derartigen Geräte im Regelfall nicht mehr als 25 v. H. nach oben oder nach unten vom Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten abweichen.