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BFH 25.01.2007 III R 23/06, NWB 18/2007 S. 134

Einkommensteuer | Berücksichtigung von Kindern zwischen Ausbildungsende und Wehrdienst

Wie der NWB SAAAC-43363 entschieden hat, können Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs (ab 1. 1. 2007: 25. Lebensjahr) auch in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen Ausbildungsabschluss und Beginn des gesetzlichen Wehrdienstes zu berücksichtigen sein. – Anmerkung: Der Rechtsstreit, der sich völlig zutreffend allein nach dem Wortlaut des § 32 Abs. 4 EStG im Sinne des Klägers entscheiden ließ, beruhte auf dem Konflikt zwischen subjektiver und objektiver Auslegungstheorie. Einmal mehr hat der BFH entschieden, dass für die Auslegung einer Vorschrift nicht die in der Begründung eines Gesetzentwurfs niedergelegten Absichten des Gesetzesinitiators maßgebend sind, wenn diese keinen Niederschlag im Gesetz selbst gefunden haben. Der hier...

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