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Steuerbefreite Leistungen eines Sozialarbeiters und Therapeuten
Leistungen eines Sozialarbeiters und Therapeuten im Rahmen der von ihm durchgeführten erlebnispädagogisch-therapeutischen Maßnahmen im Rahmen entwicklungsbegleitender Sozialarbeit sind nach nationalem Umsatzsteuerrecht nicht steuerbefreit, insbesondere auch nicht nach § 4 Nr. 23 UStG und § 4 Nr. 25 UStG. Da eine entsprechende Befreiungsvorschrift im nationalen Umsatzsteuerrecht fehlt, sind die gegenüber den betreffenden Jugendämtern erbrachten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in unmittelbarer Anwendung des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g, h und i der 6. EG-RL von der Umsatzsteuer befreit.