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BBEV Nr. 5 vom Seite 155

Grundstücksverwaltende Personengesellschaften

Fallstricke bei der Grunderwerbsteuer vermeiden – Hinweis auf aktuelle BFH-Urteile

von Michael Midding, Osnabrück

Die erb- und schenkungsteuerliche Beratung wird in diesem Jahr aufgrund der sich abzeichnenden gesetzlichen Änderungen eines der wichtigsten Beratungsfelder darstellen. Die entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten tangieren dabei oftmals auch andere Steuerarten und müssen entsprechend weitreichend geprüft werden. Ein Berührungspunkt dabei ist die Grunderwerbsteuer, der erfahrungsgemäß nicht immer die erforderliche Aufmerksamkeit gewidmet wird. Im nachfolgenden Beitrag werden daher wichtige Besonderheiten bei grundstücksverwaltenden Personengesellschaften erläutert. Anlass hierfür sind zwei aktuelle BFH-Urteile, die sich mit dem Verhältnis des § 3 Nr. 2 GrEStG zu dem § 1 Abs. 2a GrEStG und dem § 6 Abs. 2 GrEStG auseinandersetzen.

I. Entwicklung und Ausgestaltung des § 1 Abs. 2a GrEStG

§ 1 Abs. 2a GrEStG wurde mit dem Jahressteuergesetz 1997 als neuer Steuertatbestand eingefügt. In der Systematik der Steuertatbestände ist er als sog. Ergänzungstatbestand des § 1 Abs. 2 und 3 GrEStG anzusehen. Ziel der Vorschrift ist die Eindämmung vorteilhafter Gestaltungsmöglichkeiten durch die Verwendung grundbesitzender Gesamthandgemeinschaften.

Infolgedessen ist eine steuerliche Gestaltung nach § 1 Abs. 2a GrEStG der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen, wenn die nachfolgenden Tatbest...

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