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IWB 9/2007 S. 1153

Norwegen | steuerpflichtige Vermietung

Bisher waren die Vermietung von Wohn-, Schlaf-, Konferenz- und Meetingräumen durch Hotels oder vergleichbare Unternehmen und die Vermietung von Campingplätzen und Ferienhäusern sowie die Vermittlung dieser Leistungen in Norwegen steuerbefreit. Seit unterliegen diese Leistungen dem ermäßigten Steuersatz von 8 %. Sofern die Leistungen unternehmerischen Zwecken dienen, steht dem Leistungsempfänger der volle Vorsteuerabzug zu. Die Vorsteuer aus damit in Verbindung stehenden Bewirtungsleistungen bleibt wie bisher nicht abziehbar.

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