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OVG Sächsisches 24.11.2000 2 B 136/98

Wirtschaftsprüfung; | Zulassung zum Examen als vereidigter Buchprüfer

Ein Bewerber für die Zulassung zum Examen als vereidigter Buchprüfer muss eine fünfjährige Tätigkeit als Steuerberater darlegen; die bloße Bestellung als Steuerberater genügt nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Bewerber als Leiter der Steuerabteilung eines Genossenschaftsverbandes beschäftigt ist und zuvor bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gearbeitet hat, wenn er bei diesen Tätigkeiten auch mit Prüfungsaufgaben oder rechtsberatender Tätigkeit aufgrund seiner juristischen Ausbildung befasst war. Dies gilt auch dann, wenn entsprechende Darlegungen weder vom Zulassungsausschuss noch vom Verwaltungsgericht gefordert wurden, weil die fünfjährige Tätigkeit als Steuerberater anerkannt wurde. Nach Ablauf der Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung können entsprechende ...

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