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FG Hessen 17.06.2004 11 K 2330/02, BBK 9/2007 S. 4680

Abgrenzung eines Eigenkapitalkontos von einem Darlehenskonto des Kommanditisten I

Das FG Hessen hatte zu entscheiden, ob ein als „Privatkonto III” geführtes Kapitalkonto eines Kommanditisten ein echtes Eigenkapitalkonto oder aber ein Darlehenskonto ist. Warum dies wichtig ist, zeigt sich in folgenden Punkten (vgl. auch Willeke/Scherff, NWB CAAAB-25385):

  • Nur ein in der Bilanz der KG ausgewiesenes Eigenkapitalkonto mit einem Habensaldo erhöht das Verlustausgleichspotenzial des Kommanditisten nach § 15a EStG; ein Fremdkapitalkonto ist nicht zu seinen Gunsten zu berücksichtigen.

  • Muss der Gesellschafter ein Kapitalkonto mit einem Sollsaldo verzinsen (= Aktivkonto in der Bilanz der KG), so stellen die Zinsen Betriebseinnahmen der KG dar, wenn es sich um ein Darlehenskonto handelt; bei einem Eigenkapitalkonto dient die Verzinsung hingegen allein der Gewinnverteilung (BStBl 2001 II S. 171

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