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BFH 18.01.2007 V R 22/05, BBK 9/2007 S. 4679

Vorsteuervergütung II: Inhalt der behördlichen Bescheinigung eines im Ausland ansässigen Unternehmers

Beantragt ein im Ausland ansässiger Unternehmer die Vergütung seiner Vorsteuerbeträge nach § 18 Abs. 9 UStG, so muss er durch eine behördliche Bescheinigung seines Ansässigkeitsstaates nachweisen, dass er als Unternehmer unter einer Steuernummer eingetragen ist (§ 61 Abs. 3 UStDV). Der BFH entschied nun mit Urteil vom : Diese ausländische Bescheinigung muss zum einen den Vergütungszeitraum abdecken und zum anderen die Aussage enthalten, dass der Antragsteller Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts sei.

Im Streitfall hatte die Klägerin, eine schweizerische AG, die Vergütung von Vorsteuerbeträgen für den Zeitraum 1997 beantragt. Sie legte zwei Bescheinigungen vor:

  • Eine Bescheinigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung enthielt lediglich die Aussage, dass die Klägerin „ab dem ” in das Verzeichnis de...

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