Finanzielle Umstände, die den Widerruf der Bestellung als Steuerberater rechtfertigen
Leitsatz
Die Bestellung als Steuerberater ist zu widerrufen, wenn dieser in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch
die Interessen der Auftraggeber nicht gefährdet sind.
Vermögensverfall ist zu vermuten, wenn über das Vermögen des Steuerberaters das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat nicht zur Folge, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerberaters als
geordnet anzusehen sind.
Die Gefährdung der Interessen der Auftraggeber ergibt sich bereits allein aus der Nichtabführung von Umsatzsteuer und Lohnsteuer
sowie von Sozialabgaben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2006 S. 1859 Nr. 41 DStR 2007 S. 1012 Nr. 23 DStRE 2007 S. 455 Nr. 7 LAAAC-43199
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 11.11.2005 - 6 K 179/05
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