Vorsteueraufteilung nach betrieblicher Kostenrechnung
Leitsatz
1. Hat der Steuerpflichtige die Vorsteuer nach keiner der von der
Rechtsprechung anerkannten Methoden sachgerecht aufgeteilt, ist das Finanzamt
berechtigt, die Aufteilung durch eine dem Gesetz entsprechende sachgerechte
Schätzung nach dem Flächenschlüssel zu ersetzen.
2. Soweit die betriebliche Kostenrechnung (Personal- und Sachkosten)
nicht mit dem Verhältnis der Nutzung des Gebäudes für die
hoheitliche und betriebliche Tätigkeit übereinstimmt, kann diese
nicht zur Aufteilung der Vorsteuer herangezogen werden.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 962 Nr. 12 QAAAC-43167
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.03.2007 - 13 K 142/03
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