Landwirtschaftliche Umsätze bei der Herstellung von
Gurkensticks
Leitsatz
1. § 24 UStG erfasst nur diejenigen Lieferungen
landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftliche Dienstleistungen, auf
die die Pauschalregelung des Art. 25 der 6. EG-Richtlinie Anwendung finden.
2. Ein landwirtschaftlicher Erzeuger, der selbst erzeugte
übergroße Gurken nach dem Waschen und Vierteln mit Hilfe seiner
Arbeitskräfte unter Einsatz von in landwirtschaftlichen Betrieben
üblicherweise vorhandenen Mitteln und Maschinen in Gläser
abfüllt, erbringt in Gestalt der Lieferung der in Gläser
abgefüllten Gurkensticks insgesamt eine derartige landwirtschaftliche
Erzeugung bzw. Dienstleistung.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1200 Nr. 15 OAAAC-43146
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