Betrieb einer Photovoltaikanlage als unternehmerische
Tätigkeit
Leitsatz
Das Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des
selbstgenutzten Einfamilienhauses erfolgt unternehmerisch, wenn aufgrund der
Planung und Auslegung der Anlage von vornherein feststeht, dass dauernd
überschüssiger Strom erzeugt wird, der dann dauerhaft gegen Entgelt
in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2007 S. 435 Nr. 14 EFG 2007 S. 876 Nr. 11 GStB 2007 S. 280 Nr. 8 INF 2007 S. 370 Nr. 10 KÖSDI 2007 S. 15619 Nr. 7 EAAAC-43145
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