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FG München Urteil v. - 14 K 1899/04 EFG 2007 S. 876 Nr. 11

Gesetze: UStG 1993 § 2 Abs. 1UStG 1993 § 15 Abs. 1 S. 1UStR 2005 Abschn. 18 Abs. 4 S. 2 RL 388/77/EWG Art. 4 Abs. 2 RL 388/77/EWG Art. 17 Abs. 1

Betrieb einer Photovoltaikanlage als unternehmerische Tätigkeit

Leitsatz

Das Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des selbstgenutzten Einfamilienhauses erfolgt unternehmerisch, wenn aufgrund der Planung und Auslegung der Anlage von vornherein feststeht, dass dauernd überschüssiger Strom erzeugt wird, der dann dauerhaft gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStZ 2007 S. 435 Nr. 14
EFG 2007 S. 876 Nr. 11
GStB 2007 S. 280 Nr. 8
INF 2007 S. 370 Nr. 10
KÖSDI 2007 S. 15619 Nr. 7
EAAAC-43145

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FG München, Urteil v. 25.01.2007 - 14 K 1899/04

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