Keine Steuerfreiheit der Entnahme eines Wohngebäudes ohne Nutzungswertbesteuerung (zehn Jahre Leerstand) nach EStG § 52 Abs. 15
Satz 8 Nr. 1
Leitsatz
Die Steuerfreiheit einer Entnahme nach § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 1 EStG setzt voraus, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen
der Nutzungswertbesteuerung im Zeitpunkt der Entnahme oder Veräußerung erfüllt sind. Denn dadurch sollen Härten, die darauf
beruhen, dass der Wegfall der Nutzungswertbesteuerung zur Zwangsentnahme von Wohnungen führt, beseitigt werden.
Für Wohnungen, die nicht der Nutzungswertbesteuerung unterliegen, hat deren Wegfall keine Konsequenzen.
Die Steuerfreiheit nach § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 EStG erfordert, dass nicht andere Wohnungen für den Betriebsinhaber oder
Altenteiler vorhanden sind, die der Nutzungswertbesteuerung unterlegen haben und die deshalb das Recht zur Abwahl der Nutzungswertbesteuerung
eröffneten oder unter das Entnahmeprivileg des § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 1 EStG fallen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): VAAAC-43135
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 26.08.2005 - 11 K 11215/02
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