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Steuerrecht | Ungleichbehandlung des Erlöses aus der Veräußerung einer Immobilie, je nachdem, ob der Veräußerungserlös innerhalb oder außerhalb Schwedens reinvestiert wird
▶ Urteil: Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 18 EGV, 39 EGV, 43 EGV und 56 Abs. 1 EGV sowie den Art. 28, 31 und 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verstoßen, dass es Steuervorschriften wie die des Kapitels 47 des EStG erlassen und beibehalten hat, wonach die Stundung der Steuer auf den Gewinn aus der Veräußerung eines privaten Wohngebäudes oder eines Wohnrechts an einem privaten genossenschaftlichen Wohngebäude von der Voraussetzung abhängt, dass das neu erworbene Wohnungseigentum ebenfalls in Schweden belegen ist.
▶ Hinweis: Nach dem (Rs. C-104/06) verstößt es gegen die Freizügigkeit und gegen die Niederlassungsfreiheit, wenn einem Steuerpflichtigen nur dann eine Stundung hinsichtlich de...