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Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von Unternehmensvermögen in Luxemburg
Das Erbschaftsteuerrecht ist nicht nur in Deutschland, sondern seit dem nun auch in Österreich für verfassungswidrig erklärt worden. Es stellt sich die Frage, wie eine „gerechte„ Erbschaftsbesteuerung an sich ausgestaltet sein sollte. Hierbei ist es oft hilfreich, einen Blick in andere Länder zu werfen. Im Folgenden soll daher beispielhaft die luxemburgische Erbschaftsbesteuerung insbesondere bei Übertragung von gewerblichen/freiberuflichen und inländischen Unternehmensvermögen – ohne Immobilien – auf natürliche Personen näher betrachtet werden. In diesem Zusammenhang wird zuerst auf Grundlagen eingegangen, um anschließend die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und des Steuertarifs sowie Zahlungsmodalitäten zu erläutern. Anhand eines Berechnungsbeispiels werden abschließend die derzeitigen erbschaftsteuerlichen Auswirkungen bei der Übertragung von Unternehmensvermögen in Luxemburg dargestellt und die Ergebnisse im Fazit zusammengefasst. S. 436
I. Grundlagen
1. Steuerpflicht
Die erbfallbedingte Übertragung von inländischem (in Luxemburg belegenen) Unternehmensvermögen unterliegt der Erbschaftsteuerpflicht, wenn
der Erblasser Einwohner von Lux...