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StuB Nr. 8 vom Seite 308

Die Passivierung von „harten” Patronatserklärungen in der Steuerbilanz

Zugleich auch Anmerkungen zum

von Dipl.-Finw. Vorsitzender Richter am FG Bernd Rätke, Berlin
Kernfragen
  • Was ist eine Patronatserklärung?

  • Wann droht eine Inanspruchnahme des Patrons?

  • Welche Verpflichtungen ergeben sich bei der Einschaltung eines Tochterunternehmens?

Die Patronatserklärung ist ein Sicherungsmittel zur Stärkung der Kreditwürdigkeit oder Vermeidung einer drohenden Insolvenz. Durch eine Patronatserklärung verpflichtet sich der Patron (Mutterunternehmen), der Tochtergesellschaft finanziell beizustehen. Man unterscheidet zwischen „harten” und „weichen” Patronatserklärungen. Dieser Beitrag stellt die steuerliche Behandlung solcher Patronatserklärungen dar und bezieht dabei auch das in die Überlegungen mit ein. Beispiele veranschaulichen die Problematik.

I. Begriff der Patronatserklärung

1. Grundlegendes zur Patronatserklärung

Durch eine Patronatserklärung verpflichtet sich der Patron, i. d. R. ein Mutterunternehmen , der Tochtergesellschaft finanziell beizustehen. Die Patronatserklärung ist ein Sicherungsmittel, das die Kreditwürdigkeit der Tochtergesellschaft stärken oder eine drohende Insolvenz abwenden soll. Sie stellt damit eine Alternative zur Bürgschaft und zur Rang-rücktrittserklärun...

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