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Vorläufige Festsetzung der Erbschaftsteuer
Mit dem am veröffentlichten Beschluss vom – 1 BvL 10/02 NWB GAAAC-36599 (Kurzinfo StuB 2007 S. 119) hat das BVerfG entschieden, dass die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum eine Neuregelung zu treffen. Ferner hat es angeordnet, dass bis zu dieser Neuregelung das bisherige Recht weiter anwendbar bleibt.
Nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom (BStBl I S. 1006) werden bisher Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) im Hinblick auf das Normenkontrollverfahren 1 BvL 10/02 vorläufig durchgeführt. Da dieses Verfahren nunmehr abgeschlossen ist, kann an der bisherigen Anweisung nicht mehr...