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Rückstellungen: Zinsen
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
Werden Zinsen gegenüber Banken zu einem bestimmten Stichtag geschuldet, belastet die Bank diese regelmäßig einem Konto des Schuldners zum oder noch vor dem Stichtag. Damit gilt dieser Betrag als abgeflossen, und es existiert ggf. – bei negativem Kontobestand – eine Verbindlichkeit gegenüber der Bank. Ein Ausweis einer Rückstellung kommt insofern nicht in Betracht.
Bei anderen Gläubigern erfolgt eine Belastung oft erst später, zudem ist in vielen Fällen der geschuldete Zinsbetrag dem Gläubiger am Bilanzstichtag noch nicht bekannt.
In diesen Fällen muss die Bildung einer Rückstellung in Betracht gezogen werden. Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist eine rechtlich entstandene Verbindlichkeit, die nur ihrer Höhe nach ungewiss ist, oder eine rechtlich noch nicht entstandene Verbindlichkeit, deren Entstehen dem Grunde nach hinreichend wahrscheinlich ist und deren Höhe zudem ungewiss sein kann (§ 249 Abs. 1 HGB). Nach ständiger Rechtsprechung des BFH muss der Schuldner ernsthaft mit der Inanspruchnahme rechnen und die Geltendmachung der V...