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Rückstellungen: Verdienstsicherungsklausel
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
1. Begriff
Bei einer Verdienstsicherungsklausel sagt der Arbeitgeber, z. B. auf der Grundlage des individuellen Arbeitsvertrags, eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitnehmer einen bestimmten Mindestverdienst zu.
Eine derartige Klausel wird vor allem bei Akkordarbeit oder bei der Bemessung des Lohns/Gehalts nach dem Umsatz vereinbart, um dem Arbeitnehmer einen bestimmten Grundbetrag zuzusichern. Die Bildung einer Rückstellung kommt in diesem Fall in Betracht, wenn die vom Arbeitnehmer erbrachte Leistung unter der Leistung bleibt, die durch das Grundgehalt abgegolten wird.
Eine Verdienstsicherungsklausel kann aber auch als Bestandsschutzklausel vereinbart werden, wenn z. B. ein Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz oder in einem anderen Betriebsbereich eingesetzt wird, jedoch weiterhin seinen bisherigen (höheren) Arbeitslohn erhalten soll. Auch in diesem Fall ist die Bildung einer Rückstellung denkbar.
2. Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 249 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. HGB)
Die Bildung einer Rücks...