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Rückstellungen: Urlaubsgeld
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
1. Begriff
Unter Urlaubsgeld versteht man eine zusätzliche Lohn- bzw. Gehaltszahlung in einem Monat des Jahres, zumeist in der Jahresmitte. Die Zahlung des Urlaubsgeldes kann auf verschiedenen Grundlagen beruhen, z. B. auf dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag. In der Regel handelt es sich um ein Entgelt, das für die Tätigkeit des Arbeitnehmers im gesamten Jahr gezahlt wird. Es stellt daher eine Art „Treueprämie“ dar und entfällt deshalb regelmäßig jeweils anteilig auf jeden der einzelnen Beschäftigungsmonate des Jahres.
Es ist aber auch denkbar, dass das Urlaubsgeld tatsächlich als zusätzlicher Lohn eines bestimmten Urlaubsmonats (also im wörtlichen Sinne als „Urlaubsgeld“) gezahlt wird. Dann entfällt das Urlaubsgeld auch nur auf diesen Monat. Die bilanziellen Konsequenzen einer Verpflichtung zur Zahlung von Urlaubsgeld richten sich vor allem nach den konkreten Bestimmungen im Einzelfall. Dabei kann sowohl der Ausweis einer Verbindlichkeit als auch einer Rückstellung in Betracht kommen.
2. Ausweis einer Verbindlichkeit
Wegen ...