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Rückstellungen: Umsatzsteuer
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Grundsatz
Die Umsatzsteuer – beruhend auf dem System der sog. Allphasensteuer mit Vorsteuerabzugsberechtigung – stellt für einen Unternehmer in der Rechnungslegung respektive Buchführung typischerweise einen durchlaufenden Posten dar und ist im Jahresabschluss grundsätzlich erfolgsneutral zu behandeln.
In der Bilanz wird die Umsatzsteuerschuld als Differenz von geschuldeter Umsatzsteuer und anrechenbarer Vorsteuer ausgewiesen. Es besteht i. d. R. keine Ungewissheit hinsichtlich des gegenüber dem Finanzamt geschuldeten Betrags.
Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist jedoch
eine rechtlich entstandene Verbindlichkeit, die nur ihrer Höhe nach ungewiss ist, oder
eine rechtlich noch nicht entstandene Verbindlichkeit, deren Entstehen dem Grunde nach hinreichend wahrscheinlich ist und deren Höhe zudem ungewiss sein kann (§ 249 Abs. 1 HGB).
Beide Voraussetzungen sind im Regelfall nicht erfüllt. Damit kommt es nicht zum Ausweis einer Rückstellung, sondern einer Verbindlichkeit.
Zur Berechnung und Buchung vgl. das Beispiel bei Eckert, Umsatzsteuererklärung und Abschluss der Umsatzsteuer-Kont...