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Rückstellungen: Substanzerhaltung bei steigenden Wiederbeschaffungskosten
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
1. Substanzerhaltung bei steigenden Wiederbeschaffungskosten
Zur Fortführung eines Unternehmens mit Anlagevermögen ist es erforderlich, dieses Anlagevermögen technisch auf dem aktuellen Stand zu halten und regelmäßig in das abnutzbare Anlagevermögen zu investieren.
Im handelsrechtlichen Jahresabschluss bilden die Anschaffungskosten die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen und bilden und so den planmäßigen Werteverzehr der Anlage ab. Decken die mit den Anlagen erzielten Erlöse die Abschreibungen ab, wird der Kapitalstock nominell erhalten.
In der Kostenrechnung hingegen bilden zur Substanzerhaltung die höheren Wiederbeschaffungskosten die Bemessungsgrundlage der kalkulatorischen Abschreibungen. Denn bei steigenden Wiederbeschaffungspreisen für die Anlagen ergäbe sich eine Refinanzierungslücke, wenn nur die ursprünglichen Anschaffungskosten mit den Anlagen verdient werden.
In der BFH-Entscheidung vom begehrte ein Unternehmer, für die steigenden Wiederbeschaffungskosten des Anlagevermögens einen Passivposten zu bilden (Rückstellung oder Rücklage). Der BFH entschied, dass ein solcher...