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Rückstellungen: Rückstellungsspiegel
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon von A-Z finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
Der Rückstellungsspiegel ist ein buchhalterisches Überwachungsinstrument, ähnlich dem Anlagenspiegel, in dem alle vom Kaufmann gebildeten Rückstellungen und deren Entwicklung einzeln aufgelistet werden. Der Rückstellungsspiegel wird im Anhang zum Jahresabschluss ausgewiesen; handelsrechtlich ist seine Aufstellung nicht verpflichtend. Die verschiedenen Buchführungsprogramme der gewerblichen Anbieter enthalten regelmäßig auch Vorlagen für die Erstellung eines Rückstellungsspiegels.
Beispiel für einen Rückstellungsspiegel:
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Rückstellung | Stand 1.1. | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | Abzinsung | Aufzinsung | Stand 31.12. |
Körperschaftsteuer | 14.337 | 14.337 | 0 | 9.550 | 0 | 0 | 9.550 |
Gewerbesteuer | 12.663 | 12.663 | 0 | 8.450 | 0 | 0 | 8.450 |
Gewährleistung | 37.094 | 5.500 | 0 | 0 | 0 | 1.430 | 33.024 |
Instandhaltung | 3.000 | 2.658 | 342 | 0 | 0 | 0 | 0 |
67.094 | 35.158 | 342 | 18.000 | 0 | 1.430 | 51.024 |
Quellen
Endert/Sepetauz, Bildung, Verbrauch und Auflösung von Rückstellungen, BBK 18/2010 S. 878 NWB WAAAD-51865
Graf, Ausweis unterjähriger Veränderungen im Rückstellungsspiegel, NWB PAAAG-56309
Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 15. Aufl. 2023, § 321 Rn. 130
Theile, Rückstellungsspiegel u...