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Rückstellungen: Rückabwicklung von Verträgen
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
1. Rückabwicklungsanlässe
Im Geschäftsleben kommt es immer wieder zur Rückabwicklung von Verträgen. Dies geschieht z. B., weil die gelieferte Ware mängelbehaftet ist, Artikel falsch geliefert wurden oder dem Käufer ein Rücktrittsrecht eingeräumt wurde. Ferner kommen Rücksendungen aufgrund eines Kaufs auf Probe in Betracht.
Ob die Bildung einer Rückstellung für derartige Rücklieferungen zulässig ist, hängt im Wesentlichen davon ab, ob die Voraussetzungen für die Rücklieferung bereits am Bilanzstichtag vorlagen.
2. Rücksendung aufgrund eines eingeräumten Rücktrittsrechts
Rückstellungen sind für Verpflichtungen zu bilden, die dem Grunde und der Höhe nach ungewiss sind, wenn und soweit eine Inanspruchnahme aus ihnen wahrscheinlich ist (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Hat ein Verkäufer einen Gegenstand verkauft, reicht die bloße Möglichkeit nicht, dass der Kunde die Wandlung des Vertrages verlangen könnte und es damit zu einer Inanspruchnahme des Verkäufers käme. Es darf keine Rückstellung gebildet werden, da es an der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme fehlt, d...